Stufe 1: Primäre Übersetzung, ausgeführt durch einen qualifizierten Übersetzer, der nach der Übersetzung selbst eine erste Überprüfung bzw. Korrektur seiner Übersetzung vornimmt, jedoch nicht die Revision.
Stufe 2: Revision, ausgeführt durch eine zweite Person („Redigierende“), die aufgrund ihrer Qualifikation auch für Stufe 1 in Frage gekommen wäre. Darüber hinaus verfügt sie aber auch über die Qualifikationen, die für eine Revision nötig ist.
Wenn ein Übersetzungsbüro Übersetzungen nach der Norm ISO 17100 anbietet, ist die Revision grundsätzlich ein notwendiger Schritt. Das trifft zum Beispiel auf Übersetzungen zu, mit denen Unternehmen sich nach außen präsentieren oder die juristische Relevanz haben.
Da Revisionen eine Übersetzung aber zwangsläufig aufwändiger machen, ist es in Absprache mit dem Kunden auch möglich, auf Revisionen zu verzichten oder diese nur in reduziertem Umfang durchzuführen. Beispielweise bei internen „Gebrauchstexten“, für die im Einzelfall sogar eine maschinelle Übersetzung ausreicht, ergänzt durch Post-Editing.
Wir arbeiten grundsätzlich bei unseren Übersetzungen nach der ISO-Norm 17100 und weichen davon nur ab, wenn es für Übersetzungen untergeordneter Bedeutung vom Kunden ausdrücklich gewünscht wird.
Der beschriebene Prozess der Revision wird deshalb bei unseren Übersetzungen als wichtiger Schritt der Qualitätskontrolle umgesetzt.
Sie haben weitere Fragen zur Qualitätssicherung bei wichtigen Übersetzungen? Wir beraten Sie gerne kostenlos.